AGB

  • Die Mietzeit beginnt bei der Abholung am Geschäftssitz und Endet bei Rückgabe am
  • Geschäftssitz
  • Der Mieter verpflichtet sich, die Maschinen Sachgerecht und unter Einhaltung der
    gesetzlichen Sicherheitsvorschriften zu betreiben und Schäden oder Störungen dem
    Vermieter sofort zu melden
  • Der Mieter haftet während der Mietdauer für alle entstandenen Schäden und Folgekosten
    durch unsachgerechte Bedienung
  • Die Maschinen müssen Gereinigt und Vollgetankt zurückgebracht werden
  • Nachträgliche Reinigung durch Vermieter, Treibstoff werden nach Aufwand
    berechnet
  • Die Gebühren sind bei Rückgabe in Bar zu bezahlen. Ab Fr. 100.00 wird auf Verlangen
    Rechnung gestellt, die innerhalb 10 Tagen zu begleichen ist.
  • Als Gerichtsstand ist das zuständige Gericht vom Wohnort des Vermieters anzuerkennen